Liebe Leserinnen und Leser,
nach der Pleite von Condor im Sommer wurde mit easyJet und seiner Ankündigung, ab sofort das CO₂ aller Flüge selbst zu kompensieren, der Luftverkehr wieder Medienthema, diesmal aus der Klimaperspektive. Noch ist für mich offen, ob das easyJet Programm wirklich dem Klima hilft, denn unter anderem scheint es so zu sein, dass die CO₂-Minderungen aus den Projekten technisch auch auf die Verpflichtungen der Projektländer in ihren nationalen Klimaschutzplänen unter dem Paris Abkommen angerechnet werden könnten. Denn die benutzten Projektstandards verlangen gar nicht, dass die Regierungen der Gastländer diese Projekte zulassen und erfassen müssen. Dann könnten unter Umständen die CO₂-Minderungen doppelt gezählt werden, einmal für easyJet und einmal für die Regierung des Projektlandes, und könnten so ggf. die Ambition dieser Länder unter dem Paris Abkommen schmälern, das Klima durch eigene Maßnahmen zu schützen. Eigentlich ein guter Vorstoß, aber diese und andere wichtige Details bleiben abzuwarten.
A propos Maßnahmen: Das Umweltbundesamt hat gerade eine neue Studie veröffentlicht „Umweltschonender Luftverkehr“. Klingt gut, wobei der Titel eher den Wunsch als die aktuelle Situation zu beschreiben scheint. Neben vielen interessanten Analysen und Vorschlägen gibt es darin auch ein Update zur Klimaschädlichkeit von Non-CO₂-Effekten. Das sind unter anderem Kondensstreifen, künstliche Zirruswolken und Ozonbildung in großen Flughöhen, die es nur beim Fliegen gibt, nicht aber beim Straßenverkehr. Ihre Klimawirkung ist der UBA-Studie zufolge im globalen Mittel etwa 3-5 mal höher als diejenige der reinen CO₂-Emissionen der Flugzeuge allein. Ich hoffe, dass easyJet auch deutsch spricht, um diese wichtige Erkenntnis angemessen zu kontemplieren. Denn bis jetzt lassen die Briten in ihrem Klimaneutralitätsversprechen gerade diese Non-CO₂-Effefkte lieber ganz weg und konzentrieren sich auf das laut UBA doch im Vergleich fast schmächtige reine CO₂.
Auch das ÖkoInstitut war fleißig und hat mit Partnern für das deutsche Umweltministerium aktuelle Entwicklungen unter dem internationalen CORSIA Programm analysiert, dem Klimaschutzprogramm für die internationale Zivilluftfahrt. Schauen sie mal rein in den Beitrag. Mein Dank geht auch an das Bonner Grüne Strom Label mit seiner Förderung von kleinen Biogasanlagen in Kenia.
Und zuletzt: Wir wachsen weiter und suchen Verstärkung für unser Business Development Team auf allen Ebenen. Deadline ist schon das kommende Wochenende!
Herzliche Grüße,
Ihr Dietrich Brockhagen
Geschäftsführer atmosfair
P.S. Fragen, Anregungen und Kritik richten Sie bitten an: info@atmosfair.de
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Grüner Strom Label e. V. unterstützt Biogasanlagen für kenianische Bauern
Bonn – Nairobi, 5. November 2019: Der Bonner Grüner Strom Label e.V. fördert seit Anfang November über atmosfair für zwei Jahre den Bau von Kleinbiogasanlagen im Kiambo County nordwestlich von Nairobi in Kenia. Von der Förderung mit 20.000 EUR profitieren 200 Milchbauern, die nun eine eigene Biogasanlage bekommen.
Für die Bewohner im County sind das gute Nachrichten, denn die Anlagen werden neben der Grundförderung durch atmosfair über die Initiative von Grüner Strom Label nun noch einmal billiger. Eine Biogasanlage versorgt einen ganzen Bauernhof mit Biogas für Licht und Kochen, ein Anschluss ans Gas- oder Stromnetz brauchen die Bauern nicht. Die Bauern betreiben die Anlagen mit Kuhdung; 2-3 Rinder genügen schon für eine 24 / 7 Versorgung mit sauberer und praktischer Energie aus der Gasleitung. Jede Anlage spart dabei etwa 4 Tonnen CO2 jährlich ein, durch Brennholz, was nun nicht mehr aus den schwindenden Wäldern eingeschlagen wird.
Grüner Strom-Label ist das einzige Ökostromsiegel in Deutschland, das von Umweltverbänden getragen wird. Mit Grüner-Strom-zertifiziertem Ökostrom leisten Verbraucher einen freiwilligen zusätzlichen Mehrwert für die Energiewende – über das EEG hinaus: Ein fester Betrag je Kilowattstunde fließt in neue Ökokraftwerke, innovative Energieprojekte wie Stromspeicher oder intelligente Netze und in die Erhöhung der Energieeffizienz. Die Ökostromkunden unterstützen damit ökologisch sinnvolle Projekte, die aus betriebswirtschaftlichen Gründen oft nicht realisiert werden würden, wie unsere Biogasanlagen in Kenia.
Die Einsparungen der Brennholzkosten rechnen sich für die kenianischen Milchbauern gegen die Anschaffungskosten einer Anlage schon nach wenigen Jahren. Dennoch stellt die Anfangsinvestition für viele Interessenten eine zu große Hürde dar. Die Förderung durch Grüner Strom Label e. V. unterstützt uns dabei, noch mehr Menschen das Kochen mit sauberem Biogas zu ermöglichen.
Mehr dazu erfahren Sie auf https://www.gruenerstromlabel.de//faq/faq-gruener-strom-label/.
CO₂-Kompensationsprogramme bewerben sich bei der Weltluftfahrtorganisation ICAO. Ein kritischer Blick auf die Kandidaten.
Berlin, November 2019: Im Auftrag des Bundesumweltministeriums hat das Öko-Institut in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen eine Studie erstellt, die Kompensationsstandards- und Programme für die internationale Luftfahrt untersucht. Die Ergebnisse erhärten die Befürchtungen, dass diese Standards für die zukünftig verpflichtende CO₂-Teilkompensation von Flügen gering ausfallen werden und von den Akteuren selbst kaum eine Verschärfung zu erwarten ist. Insgesamt zeigt die Studie, dass noch viele wichtige Punkte bei der Ausgestaltung des Klimaschutzprogramms für die internationale Luftfahrt CORSIA ungeklärt sind.
Die Öko-Instituts Studie verweist darauf, dass sich die von der internationalen Luftfahrt ausgehende Nachfrage nach Emissionsgutschriften in den Jahren von 2021 bis 2035 auf 1,6 bis 3,7 Milliarden Tonnen CO₂ belaufen könnte.
Wichtige Ergebnisse der Studie
Fünf von acht von der ICAO festgelegten Zulassungskriterien standen im Mittelpunkt der Studie. Die Bewertung zeigt, dass die ICAO-Anforderungen von den Antragstellern nur in sehr unterschiedlichem Maße erfüllt werden. Es wurde durchaus mit Verwunderung aufgenommen, dass einige Antragsteller kaum eine der Anforderungen erfüllen und möglicherweise nicht einmal als Programme zur Kompensation von CO₂-Emissionen gelten können. Unter anderem zeigten sich folgende Unterschiede und Mängel bei den 14 Programmen, die sich bei der ICAO beworben hatten.
- Bei der Zusätzlichkeit der Projekte und die Berechnung von CO₂-Minderungen bestehen einige Hauptmängel. Nicht alle Programme überprüfen regelmäßig, ob ihre Ansätze angesichts neuer Umstände, wie z. B. niedrigerer Kosten für Technologien für erneuerbare Energien, noch angemessen sind. Die Programme müssten diese Methoden im Kontext des Pariser Abkommens aktualisieren.
- Einige Programme erfordern keine unabhängige Bewertung der Baseline-Methoden durch Dritte, mit denen die CO₂-Minderungen von Projekten bestimmt werden.
- Die meisten Programme verfügen nicht über Verfahren, um eine Doppelzählung von CO₂-Minderungen zwischen dem Luftfahrtklimaschutzprogramm CORSIA unter der ICAO und den Klimaschutzplänen der einzelnen Staaten unter dem Pariser Klimaabkommen zu vermeiden. Einige wenige Programme sind jedoch im Begriff, solche Verfahren auf der Grundlage freiwilliger Leitlinien umzusetzen.
- Um der Sorge um die Dauerhaftigkeit von Waldprojekten zu begegnen, verwenden die meisten Programme „CO₂-Puffer“, in denen ein CO₂-Vorrat zur Absicherung für den Fall aufgebaut wird, in dem z.B. der Projektwald abbrennt. Die Dauer, für die auf diese Weise der Wald „versichert“ ist, und das Risikomanagement dieser Puffer variieren erheblich zwischen den Programmen. Die Regelungen des Clean Development Mechanism der UNFCCC (CDM) zur Vermeidung von solchen Problemen waren dagegen robust. Leider funktionieren diese aber nicht mehr, da das Kyoto-Protokoll keine dritte Verpflichtungsperiode vorsieht.
- Nur in zwei Programmen gibt es einen Prozess, der die Bewertung von lokalen Umwelt- und Sozialrisiken der CO₂-Minderungsprojekte vorsieht und eine Überwachung und Berichterstattung zu diesbezüglichen Risiken einfordert.
Die Studie gibt folgende Empfehlungen und Hinweise:
- ICAO solle nur dann Programme für CORSIA zulassen, wenn sie ihre vorgegebenen Standards und Verfahren geändert haben, um alle ICAO-Kriterien zu erfüllen.
- Es zeigte sich, dass ICAO noch einige Fragen klären muss, die in den aktuellen Kriterien nicht explizit behandelt werden. Hier geht es zum Beispiel um die Frage, ob Emissionsgutschriften zulässig sind, wenn das Gastland nicht am Pariser Klimaschutzabkommen teilnimmt. Mit welchen internationalen Methoden eine Doppelzählung zu vermeiden ist, ist eine weitere Frage. Ebenso solle geklärt werden, wie Emissionsminderungen, die nicht durch nationale Klimaschutzprogramme abgedeckt sind, behandelt werden.
- Der ICAO wird ein transparentes Verfahren für die Erstgenehmigung, die laufende Überwachung, die erneute Genehmigung, die Aussetzung und die Beendigung der Förderfähigkeit von Programmen empfohlen.
- Den Vertragsparteien des Pariser Abkommens wird empfohlen, in die internationalen Vorschriften spezielle Bestimmungen aufzunehmen, nach denen die Länder die im Rahmen von CORSIA verwendeten Emissionsgutschriften berücksichtigen sollten.
2016 hatte die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) das Carbon Offsetting and Reduction Scheme für die internationale Luftfahrt (CORSIA) verabschiedet. Die Regelung sieht vor, dass die teilnehmenden Airlines Emissionsgutschriften erwerben, um ab 2020 zumindest den Anstieg ihrer Kohlendioxidemissionen aus internationalen Flügen zu kompensieren. Stark erwärmende Effekte wie Kondensstreifen oder Ozonaufbau in Reiseflughöhen, die zusammen etwa 3-5 mal so stark wirken wie das CO₂ allein, sind von der Regelung nicht erfasst.
Im Jahr 2019 verständigten sich die Staaten unter ICAO darauf, welche Kriterien Emissionsgutschriften erfüllen müssen, damit sie für CORSIA zugelassen werden können. Die ICAO beauftragte dann ein Komitee mit der Ausschreibung für Standards und Programme, die Emissionsgutschriften anhand der vorgegebenen Kriterien ausstellen könnten. Auf die Ausschreibung bewarben sich im Juni 2019 14 Programme.
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